Ansparabschreibung/Investitionsabzugsbetrag nur für angemessene Wirtschaftsgüter (Pkw)
Für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens konnten Steuerpflichtige – unter weiteren Voraussetzungen – eine den Gewinn mindernde Rücklage (Ansparabschreibung) bilden. Die "Ansparabschreibung" ist durch den "Investitionsabzugsbetrag" mit ähnlicher steuersparender/-verlagernder Wirkung ersetzt worden. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied nunmehr am 10.10.2017, dass eine Rücklage nicht gebildet werden darf, wenn hierdurch unangemessene…
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